Firmenprofil: Seit Anfang der 90er Jahre sind wir als Familienbetrieb am europäischen Markt etabliert und konzentrieren uns auf die Wiederverwendung von Waschwasser. Der Kernpunkt dabei ist die Kostenreduktion im Bereich Wasser, Abwasser und Schlammtrennung. Unserer Kunden kommen überwiegend aus dem Bereich Tankstelle, KFZ-Wäsche und Autohaus. Für die Industrie haben wir Anlagen zur Teilereinigung und zentrale Kühlschmierstoffversorgungsanlagen (Metallbearbeitung) mit Kühlschmierstoffaufbereitung im Programm. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit Wasserkreislaufsystemen können wir Ihnen auch für Ihre Waschaufgabe eine kostengünstige Lösung anbieten.
1. Allgemeines 1.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend. Der Liefervertrag kommt in jenem Fall erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. 1.2 Für unsere geschäftlichen Beziehungen zu unseren Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn der Kunde seine eigenen evtl. abweichenden Geschäftsbedingungen mitgeteilt hat oder mitteilt. Diesen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. 1.3 Unsere Mitarbeiter und sonstigen Beauftragten sind nicht berechtigt und bevollmächtigt, mündliche Vereinbarungen außerhalb des schriftlich niedergelegten Vertragsinhaltes zu treffen. Vertragsinhalt ist daher nur das, was von uns schriftlich als vereinbart festgehalten oder als solches bestätigt wird. 1.4 Die in Katalogen, Prospekten. Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten gemachten Angaben über Gewicht, Maße. Fassungsvermögen, Preis, Leistung und dergleichen sind nur Richtwerte. Sie werden verbindlich, wenn im Vertrag ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. 2. Lieferzeit 2.1 Eine vereinbarte Lieferzeit gilt als annähernd und bis zu einem Zeitraum von zwei Wochen als nicht überschritten Sie beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung und gilt als eingehalten, wenn uns die Ware bis zum Ende der Lieferzeit verlassen hat, oder die Versendungsmöglichkeit der Ware angezeigt worden ist. 2.2 Die Lieferzeit verlängert sich - auch innerhalb eines etwaigen Lieferverzuges - angemessen beim Eintritt von unvorhersehbaren Hindernissen, die wir bei Anwendung der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten. Das gilt insbesondere bei Betriebsstörungen – sowohl bei uns als auch in fremden Betrieben, von denen die Herstellung und der Transport abhängig ist 2.3 Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich außerdem um dem Zeitraum, währenddessen der Auftraggeber mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag uns gegenüber in Verzug ist. Unbeschadet bleiben unsere darüber hinausgehenden Rechte im Hinblick auf den Verzug des Auftraggebers. 3. Preise 3.1 Aufträge für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung geltenden Preise abgerechnet. 3.2 Die angegebenen Preise verstehen sich für Lieferung ab Werk ausschließlich Verpackungs- und Frachtkosten sowie zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. 4. Zahlung 4.1. Rechnungen über Wartungs- und Reparaturarbeiten sind direkt vor Ort netto Kasse in Bar zu bezahlen. Alle anderen Zahlungen haben in Euro innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Skontoabzug in bar zu erfolgen. Nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungsdatum sind wir nach erfolgloser Mahnung mit einwöchiger Zahlungsfrist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. 4.2. Schecks und andere Anweisungspapiere nehmen wir nur nach Vereinbarung, erfüllungshalber, ohne Gewähr für Protest und unter der Voraussetzung der Diskontierbarkeit an. 4.3 Bei größeren Auftragsvolumen können wir Vorauszahlungen oder der erbrachten Teilleistung entsprechende Abschlagszahlungen verlangen. 4.4 Mit von ans nicht anerkannten Gegenansprüchen kann der Auftraggeber nicht aufrechnen. Ferner steht dem Auftraggeber kein Zurückbehaltungsrecht zu, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 5. Eigentumsvorbehalt 5.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Die Hingabe eines Schecks gilt erst als Zahlung, wenn die Einlösung des Papiers erfolgt ist. Der Auftraggeber trägt während des Eigentumsvorbehaltes die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung der Ware bis zu ihrer vollständigen Bezahlung. 5.2. Alle Rechte, insbesondere Eigentum, Urheberrechte und dergleichen an technischen Zeichnungen, Montageanleitungen und sonstigen Unterlagen, die dem Auftraggeber mitgeliefert oder sonst ausgehändigt werden verbleiben bei uns und gehen nicht auf den Auftraggeber über. Der Auftraggeber darf diese Unterlagen nicht an dritte Personen weitergeben, sofern dies nicht zwingend zur Erfüllung des Auftragszwecks erforderlich ist. 6. Gewährleistung 6.1. Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so hat der Auftraggeber uns dies bei erkennbaren Mängeln unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen nach Entgegennahme, bei nicht sofort erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit, spätestens aber innerhalb von sechs Monaten nach Entgegennahme schriftlich mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn dem Auftraggeber vorher Ausfallmuster übersandt worden waren. 6.2. Bei rechtzeitiger Mängelanzeige haben wir nach unserer Wahl das Recht zu Nachbesserung. Ersatzlieferung oder Erstattung des Gegenwertes der Ware. Machen wir von diesem Recht innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist keinen Gebrauch, so steht dem Auftraggeber das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrage zu. Wird Nachbesserung von uns gewährt und schlägt diese fehl, so stehen dem Auftraggeber ebenfalls das Recht auf Wandlung und Minderung zu. 6.3. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sowie Schadensersatzansprüche jeglicher Art einschließlich Folgeschäden sind in jedem Falle ausgeschlossen. 6.4. Farbtonabweichungen bei Nachlieferungen sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. 6.5.Soweit nicht für einzelne Artikel eine generelle Garantieerklärung erteilt wird, übernehmen wir eine Garantie für Liefergegenstände nur bei ausdrücklicher schriftlicher Garantiezusage. 7. Rechtsbeziehungen, Erfüllungsort und Gerichtsstand 7.1. Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der internationalen Kaufrechtsgesetze ist ausgeschlossen. 7.2. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist ausschließlich D-57250 Netphen/Siegerland, es sei denn, daß wir einen anderen Erfüllungsort ausdrücklich bestimmen 7.3. Ist der Auftraggeber Kaufmann, der nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehört, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand Siegen. Im übrigen ist Siegen Gerichtsstand für den Fall‚ daß der Auftraggeber nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 7.4. Gemäß § 26 BDSG (Bundes-Datenschutz-Gesetz) setzen wir Sie davon in Kenntnis, daß Ihre Daten EDV-mäßig gespeichert werden. 8. Salvatorische Klausel 8.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.